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Wie plant das Bundesverkehrsministerium, den Cannabiskonsum im Straßenverkehr zu regeln, und wie sollen die entsprechenden Grenzwerte für den THC-Gehalt festgelegt werden?

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In naher Zukunft plant das Bundesverkehrsministerium, einen Grenzwert für den THC-Gehalt, ähnlich der 0,5-Promille-Grenze für Alkohol, festzulegen. Bisher ist es strengstens untersagt, unter dem Einfluss von Cannabis Auto oder Motorrad zu fahren. Verstöße können zum Entzug der Fahrerlaubnis, einem mehrmonatigen Fahrverbot, zwei Punkten in Flensburg und einer Geldbuße von mindestens 500 Euro führen.