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Welche spezifischen Vorsichtsmaßnahmen und rechtlichen Bestimmungen müssen Personen, die Cannabis konsumieren, beachten, wenn sie beabsichtigen, aktiv am Straßenverkehr teilzunehmen?

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Alle Verkehrsteilnehmer müssen fahrtüchtig sein, um die Straßensicherheit zu gewährleisten. Aktuell werden THC-Grenzwerte im Blut vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr wissenschaftlich ermittelt. Eine Arbeitsgruppe soll bis Ende März 2024 einen Grenzwert vorschlagen. Fahreignungsrechtliche Regelungen zu Cannabis werden angepasst: Die Fahrerlaubnis wird nur entzogen, wenn Cannabisabhängigkeit oder -missbrauch vorliegt. Nach Entzug ist die Eignung nach einem Jahr Abstinenz anzunehmen. Ein ärztliches Gutachten ist nur bei Hinweisen auf Abhängigkeit erforderlich. Die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens erfolgt bei wiederholten Zuwiderhandlungen, Entzug der Fahrerlaubnis wegen Missbrauch oder Zweifeln an der Eignung. Bei medizinischem Cannabis ist ein Gutachten nur bei missbräuchlicher Einnahme oder Leistungsminderung erforderlich.

Mehr Informationen hierzu:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz#c29867