Vorerst ist es ausschließlich über gemeinnützige Anbauvereine oder Cannabisclubs möglich, Cannabis zu beziehen, neben dem eigenen Anbau. Diese Vereine sind berechtigt, ihren Mitgliedern monatlich höchstens 50 Gramm Cannabis für den persönlichen Gebrauch abzugeben. Das Mindestalter für die Mitgliedschaft beträgt 18 Jahre, und die Vereine dürfen maximal 500 Mitglieder haben, die alle ihren Wohnsitz in Deutschland haben müssen. Der THC-Gehalt des Cannabis darf 10 % nicht überschreiten, und Mitglieder unter 21 Jahren dürfen höchstens 30 Gramm pro Monat konsumieren. Die Vereine müssen Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte ernennen, die keine Werbung betreiben dürfen und einen Mindestabstand von 100 Metern zu Spielplätzen, Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche einhalten müssen. Es ist nicht erlaubt, Mitglied in mehreren Clubs zu sein, und der Konsum von Cannabis in den Anbauvereinen ist untersagt.