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Wird Medizinalcannabis, das auf ärztliche Verschreibung erhältlich ist, auch zukünftig in den Apotheken zur Verfügung stehen, oder gibt es geplante Änderungen in der Verfügbarkeit?

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Absolut. Es wird angestrebt, Medizinalcannabis klar von nicht-medizinischem Cannabis zu unterscheiden. Daher wird Medizinalcannabis nicht mehr im Konsumcannabisgesetz, sondern in einem eigenständigen Medizinal-Cannabisgesetz geregelt. Die bestehenden Vorschriften für Medizinalcannabis bleiben im Wesentlichen unverändert. Medizinalcannabis kann weiterhin unter den geltenden sozialrechtlichen Bedingungen als Arzneimittel verschrieben werden, wobei ein spezielles Betäubungsmittelrezept nicht mehr erforderlich ist; ein reguläres Rezept genügt.

Mehr Informationen hierzu:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz#c29865