Das Gesetz sieht vor, dass Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis mit sich führen dürfen, im Haushalt dürfen bis zu 50 Gramm gelagert werden. Pro Haushalt darf eine volljährige Person maximal drei Pflanzen für den Eigenbedarf anpflanzen.
Für Jugendliche sind Besitz, Erwerb und Anbau weiterhin verboten. Jedoch fällt der Strafverfolgungszwang mit dem Cannabisgesetz weg. Das gefunden Cannabis wird einbehalten und die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten informiert. Andere Handlungen, die für Erwachsene strafbar sind, sind auch für Jugendliche strafbar (z.B. unerlaubtes Handeltreiben).
Mehr Informationen hierzu:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz#c29864