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Unter welchen spezifischen Bedingungen ist es Einzelpersonen gestattet, Cannabis für den privaten Gebrauch anzubauen, und welche gesetzlichen Vorschriften oder Lizenzanforderungen müssen dabei beachtet werden?

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Personen, die seit mindestens sechs Monaten in Deutschland wohnen oder sich dort regelmäßig aufhalten, dürfen zu Eigenkonsumzwecken an ihrem Wohnort oder Aufenthaltsort bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen. Diese Obergrenze von drei Pflanzen gilt pro volljähriger Person im Haushalt.

Mehr Informationen hierzu:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz#c29863